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Teilnahmebedingungen

 

1. Rücktritt durch den Teilnehmer (Eltern)

Eine Stornierung der gebuchten Maßnahme muss schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen. Da es sich um termin- und platzgebundene Leistungen (Ferienbetreuung, Präventionskurse etc.) handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) - ABER siehe Punkt 2 - Kulanzregelung.

 

2. Krankheitsfall oder Kulanz-Lösung: Gutschein

Im Falle einer Erkrankung des Kindes sowie bei kurzfristigen Absagen aus anderen Gründen bieten wir zur Vermeidung von Stornogebühren folgende Lösung an:

Der bereits gezahlte Gesamtbetrag (inkl. Verpflegung) wird zu 100 % in einen Guthaben-Gutschein für eine spätere Maßnahme des Vereins umgewandelt. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht bei Inanspruchnahme dieser Kulanzregelung nicht.

3. Grundsätzlich gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 3 Monate vor Beginn der Maßnahme: Die Stornierung ist kostenfrei möglich. Bereits gezahlte Beträge werden zu 100 % erstattet.

  • Weniger als 3 Monate vor Beginn der Maßnahme: Bei einer Stornierung nach dieser Frist wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Der Verein bringt jedoch ersparte Aufwendungen für die warme Mittagsverpflegung sowie die Getränke- und Snackpauschale in Abzug, sofern diese zum Zeitpunkt der Absage noch nicht verbindlich disponiert oder eingekauft wurden.

4. Absage durch den Verein

Sollte die Maßnahme durch den Verein abgesagt werden müssen (z. B. wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder Ausfall der Kursleitung), werden alle bereits gezahlten Gebühren umgehend zu 100 % in bar zurückerstattet.

5. Vereinsmitgliedschaft und Inklusivleistungen

Der jährliche Mitgliedsbeitrag berechtigt das Mitglied zur kostenfreien Teilnahme an einem Ferien-Camp pro Kalenderjahr. Davon ausgenommen sind die Kosten für die warme Mittagsverpflegung sowie die Snack- und Getränkepauschale, welche bei jeder Buchung separat berechnet und auch bei Inanspruchnahme des kostenfreien Camps fällig werden.

6. Aufsichtspflicht und Verhalten

Die Aufsichtspflicht des Vereins beginnt mit dem täglichen Programmstart und endet mit dem Programmende vor Ort. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist das eigenständige Verlassen des Veranstaltungsgeländes (z. B. in Pausen) nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet.

7. Ausschluss und vorzeitiger Abbruch

Der Verhaltenscodex (einsehbar unter smart-republic.de/verhaltenscodex) ist integraler Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen. Teilnehmern ist es untersagt, während der Maßnahmen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Kursleitung Foto- oder Videoaufnahmen von anderen Personen zu erstellen, zu teilen oder zu veröffentlichen. Der Verein behält sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen gegen diesen Codex oder die allgemeine Ordnung – insbesondere bei Mobbing, Belästigung, Gewalt, Rauchen, Vaping, E-Zigaretten, Konsum von Energy-Drinks, Kiffen, Drogen- oder Alkoholkonsum sowie jeder Gefährdung der Gruppe – von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, ihr Kind im Falle eines Ausschlusses oder bei vorzeitigem Abbruch umgehend abzuholen.

8. Gesundheit und Notfälle

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Verein vor Beginn der Maßnahme über bestehende Allergien, Unverträglichkeiten oder die notwendige Einnahme von Medikamenten zu informieren. Im Falle eines medizinischen Notfalls erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die Kursleitung alle notwendigen Erstmaßnahmen einleitet und gegebenenfalls den Rettungsdienst verständigt.

 

9. Foto- und Videoerlaubnis

Während der Veranstaltungen werden vom Veranstalter zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. für die Website, Social Media wie Instagram/TikTok oder Pressemitteilungen) Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer und Erziehungsberechtigte mit der unentgeltlichen Nutzung dieses Materials durch den Verein einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

10. Versicherungsschutz

Mit der aktiven Vereinsmitgliedschaft besteht für die Teilnehmer während der offiziellen Programmlaufzeiten der Maßnahmen ein Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) im Rahmen der Gruppenversicherung des Vereins. Dieser Schutz greift subsidiär zu bestehenden privaten Versicherungen. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Teilnehmers verursacht werden, haften die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte persönlich.

 

 

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